
Als Beratungslehrerin arbeite ich im Auftrag von Eltern, Lehrern oder Schülern.
Das Einverständnis der Betroffenen ist Grundvoraussetzung. Die Beratung ist immer freiwillig und vertraulich.
Kontaktaufnahme:
über die Schulleitungen, Sekretariat oder den Klassenlehrer
Aufgabenfelder:
Schullaufbahnberatung:
Infoveranstaltungen, Beratung bei Rückstellung, Wiederholung,
Übertritt im „Besonderen Beratungsverfahren“
Tests:
LRS, Dyskalkulie, Intelligenz, Schulleistung, Teilleistungsschwäche
Beratung bei Schulschwierigkeiten:
Lern-, Leistungs- und Verhaltensstörungen, Angst
Fördermaßnahmen:
Organisation, Weitervermittlung an Beratungseinrichtungen